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Neues Messstellenbetriebsgesetz (MsBG)

Neues Messstellenbetriebsgesetz (MsBG)

Ab 2025 tritt das überarbeitete Messstellenbetriebsgesetz (MsBG) in Kraft. Diese Gesetzesänderung bringt zahlreiche Neuerungen mit sich, die den Einsatz moderner Mess- und Steuerungstechnologien wie Smart Meter betreffen. Als Ihr Stromlieferant möchten wir Sie über die wichtigsten Änderungen und deren Auswirkungen auf Ihre Stromrechnung informieren.

Was ist das neue MsBG?

Das Messstellenbetriebsgesetz regelt den Einbau und Betrieb von Messsystemen zur Erfassung des Stromverbrauchs. Die Novelle des MsBG zielt darauf ab, den flächendeckenden Einsatz von Smart Metern zu beschleunigen und die Netzstabilität zu erhöhen.


Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

1. Verpflichtender Rollout von Smart Metern:

 Ab 2025 müssen alle Haushalte und Unternehmen mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh oder einer dezentralen Stromerzeugung, wie z.B. Photovoltaikanlagen, auf intelligente Messsysteme umstellen.


2. Echtzeit-Erfassung und Steuerung:

 Smart Meter ermöglichen nicht nur die genaue Messung des Stromverbrauchs, sondern auch die automatische Kommunikation mit dem Netz. Dies erlaubt eine flexiblere Steuerung des Strombedarfs und hilft, Lastspitzen zu vermeiden.


3. Mehr Transparenz für Verbraucher: 

Mit detaillierten Verbrauchsdaten können Sie Ihren Stromverbrauch besser analysieren und optimieren. Das bedeutet, dass Sie gezielt Stromkosten sparen können.


4. Erhöhung der Netzstabilität: 

Durch die Integration erneuerbarer Energien und die Vermeidung von Lastspitzen tragen Smart Meter zur Stabilität des Stromnetzes bei.


Auswirkungen auf Ihre Stromrechnung

Die Einführung der Smart Meter bringt nicht nur Vorteile, sondern auch Kosten mit sich. Als Ihr Stromlieferant sind wir gesetzlich verpflichtet, die Kosten für den Einbau und Betrieb der neuen Messsysteme zu tragen. Leider müssen wir diese gestiegenen Kosten an unsere Kunden weitergeben. Dies bedeutet, dass Ihre Stromrechnung ab 2025 eine Anpassung erfahren wird.


Wie können Sie profitieren?

Trotz der gestiegenen Kosten bieten Smart Meter zahlreiche Vorteile:

Kostenersparnis: Durch die detaillierte Erfassung Ihres Stromverbrauchs können Sie gezielt Maßnahmen ergreifen, um Energie zu sparen und Ihre Stromkosten zu senken.


Nachhaltigkeit: Smart Meter unterstützen die Integration erneuerbarer Energien und tragen so zu einer nachhaltigeren Energieversorgung bei.


Zukunftssicherheit: Mit der Umstellung auf moderne Messsysteme sind Sie bestens für die zukünftigen Anforderungen der Energiewende gerüstet.


Neue Messstellenbetriebskosten (2025)
Moderne Messeinrichtungen (mME)

Für Letztverbraucher/Anschlussnutzer: 25,00 €/Jahr (brutto)
Für Anlagenbetreiber: 25,00 €/Jahr (brutto)
Intelligente Messsysteme (iMSys)

Neue Messstellenbetriebskosten (2025) brutto / Jahr
Für Letztverbraucher/Anschlussnutzer  
Über 6.000 bis 10.000 kWh: 50,00 Euro
Über 10.000 bis 20.000 kWh: 50,00 Euro
Über 20.000 bis 50.000 kWh: 110,00 Euro
Über 50.000 bis 100.000 kWh: 140,00 Euro
Für Anlagenbetreiber  
Über 7 bis 15 kW: 50,00 Euro
Über 15 bis 25 kW: 110,00 Euro
Über 25 bis 100 kW: 140,00 Euro


Alte Messstellenbetriebskosten (2024)
Moderne Messeinrichtungen (mME)

Für Letztverbraucher/Anschlussnutzer: 20,00 €/Jahr (brutto)
Für Anlagenbetreiber: 20,00 €/Jahr (brutto)
Intelligente Messsysteme (iMSys)

Alte Messstellenbetriebskosten (2024) brutto/Jahr
Für Letztverbraucher/Anschlussnutzer  
Über 6.000 bis 10.000 kWh: 50,00 Euro
Über 10.000 bis 20.000 kWh: 50,00 Euro
Über 20.000 bis 50.000 kWh: 90,00 Euro
Über 50.000 bis 100.000 kWh: 120,00 Euro
Für Anlagenbetreiber  
Über 7 bis 15 kW: 20,00 Euro
Über 15 bis 25 kW: 50,00 Euro
Über 25 bis 100 kW: 120,00 Euro

Kontaktieren Sie uns gerne bei Rückfragen oder vereinbaren Sie einen persönlichen Gesprächstermin.

Fabian Schmidt

Fabian Schmidt

Vertriebsingenieur, Strom, Photovoltaik, E-Mobilität

Telefon: 089 9982804-02    

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