Wissenswertes
Entstehung der Wärme
Im Süden Bayerns gibt es große Gebiete, in denen die Nutzung von Erdwärme zur Wärme- und Stromerzeugung möglich ist. Das Wärmepotenzial aus dem Erdinnern (bis über 5000 Grad) wäre theoretisch ausreichend, den gesamten derzeitigen Energieverbrauch der Menschen rund zweieinhalbfach zu decken.
Diese riesige Wärmemenge fließt unablässig Richtung Erdoberfläche, erwärmt dabei Gesteinsschichten und Wasservorkommen und verströmt dann weitgehend ungenutzt in den Weltraum. Geothermie macht sich diesen natürlichen Prozess zunutze. Aus einer Tiefe von rund 2.000 bis 5.000 Metern kann in Oberbayern heißes Thermalwasser gefördert und zu Heizzwecken genutzt werden. So auch in der Geothermieanlage in Taufkirchen.
Dort wurde das Thermalwasser zwischen Juli 2011 und Mai 2012 durch zwei Tiefenbohrungen in rund 3.700 Meter Tiefe erschlossen. Das geförderte Thermalwasser hat eine Temperatur von 135 Grad bei einer Schüttung von 120 Litern pro Sekunde.
Geothermie: Wärme unter unseren Füßen
Verteilung der Wärme
Wie kommt die Wärme zu Ihnen?
Für die Erschließung Oberhachings mit geothermisch erzeugter Fernwärme wird seit 2011 ein Wärmeverteilnetz aufgebaut, das die Wärme direkt zu Ihnen nach Hause transportiert. In mehreren Bauabschnitten wurde dafür ein mittlerweile über 75 Kilometer umfassendes und auf höchstem Standard gedämmtes Fernwärmesystem verlegt. Der Fernwärme-Netzplan zeigt Ihnen die bereits gebauten Abschnitte und die geplanten Erweiterungen. Um das Oberhachinger Fernwärmenetz zu vervollständigen, werden nach und nach weitere Gebäude an das Netz angeschlossen.
Dabei wird die Wärme aus dem aus der Geothermieanlage geförderten Thermalwasser mittels Wärmetauscher in das Fernwärmenetz der Gemeindewerke Oberhaching übertragen. Anschließend wird das geförderte Thermalwasser unverzüglich wieder in die Förderstelle in den tiefen Untergrund zurückgepumpt, so dass es keinen direkten Kontakt oder Austausch mit den Leitungen des Fernwärmenetzes gibt.
In Oberhaching kann grundsätzlich jedes Warmwasserheizungssystem an die Fernwärmeversorgung angeschlossen werden - auch eine möglicherweise schon etwas ältere Heizungsanlage. Ihre Heizung ist durch die Wärmeübergabestation vom Fernwärmesystem getrennt, die die Wärme des im Fernwärmenetz zirkulierenden Wassers an Ihren Heizungskreislauf übergibt.
Umweltschutz
Umwelt- und Klimaschutz durch Geothermie
Fernwärme aus Geothermie ist ein hervorragender Beitrag zum Klimaschutz. Jeder Fernwärmeanschluss bedeutet einen rauchenden Kamin weniger und senkt den Verbrauch knapper fossiler Energieträger. Es wird kein Bodenschatz dauerhaft abgebaut, wie bei Öl, Kohle oder Gas, sondern es wird nur die Wärme des Thermalwassers entnommen. Das Thermalwasser selbst wird vollständig wieder in den tiefen Untergrund zurückgeführt.
Mit Ausnahme des benötigten Pumpenstroms und des seltenen Einsatzes fossiler Energieträger für die Spitzen- und Reservelast ist die Geothermie ein CO2-freier und damit klimaschonender Energieträger.
Geothermie-Fernwärme bietet noch mehr Vorteile für Klima und Umwelt:
- Bei der Förderung entsteht kein Umweltrisiko, wie z. B. bei Ölbohrungen oder dem sogenannten Fracking zur Gasförderung.
- Der Flächenverbrauch ist so gering wie bei keiner anderen Energieform
- Geothermie wird ortsnah gewonnen und vermeidet somit lange Transportwege, die selbst wiederum Energieverbrauch und Umweltrisiken bedeuten.
- Auch der Bund Naturschutz spricht sich dafür aus, Geothermie anstelle fossiler und atomarer Energieträger zu nutzen!
- Außerdem gehören Feuer, Ruß und Abgase nach Anschluss an die Fernwärme der Vergangenheit an.
- Nicht zuletzt bringt weniger Verbrennung von Öl, Kohle oder Gas auch ein verbessertes Klima in der Gemeinde Oberhaching.
Primärenergiefaktor
Sparen durch umweltfreundliche Energieversorgung
Der Primärenergiefaktor ist eine wichtige Kenngröße für die Umweltfreundlichkeit einer Energieversorgung. Über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bewertet der Gesetzgeber die verschiedenen Arten der Energieversorgung nach dem Verhältnis von eingesetzter nicht erneuerbarer (fossiler) Primärenergie zu abgegebener Endenergie, vereinfacht gesagt nach der Umweltfreundlichkeit bzw. CO2-Einsparung des eingesetzten Energieträgers sowie der Effizienz der Energieumwandlung und des Energietransports.
Grundsätzlich gilt:
Die Standardwerte für die Primärenergiefaktoren (PEF) variieren je nach Energiequelle und sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt. Erneuerbare Energien wie Geothermie, Windkraft oder Wasserkraft haben oft einen PEF von nahezu Null, da sie als sehr umweltfreundlich gelten. Fossile Brennstoffe wie Erdöl und Erdgas weisen in der Regel höhere PEF-Werte auf, typischerweise um 1,1 oder darüber, was die höheren Energieverluste bei der Gewinnung und Umwandlung reflektiert. Die Oberhachinger Wärme hingegen ist gemäß Zertifizierung mit 0,21 äußerst günstig bewertet. Die Zertifizierung erfolgte durch das Sachverständigenbüro „eta Energieberatung“ und gilt bis 02 September 2031. Der Primärenergiefaktor wird bei Änderungen in der Erzeugung umgehend anhand aktueller Werte neu berechnet.
Gut für die Umwelt – gut für den Geldbeutel
Der Primärenergiefaktor ist eine wichtige Einflussgröße bei der Erstellung des GEG-Nachweises, der bei einem Neubau, einer Sanierung oder einer Erweiterung eines Gebäudes Pflicht ist.
Auch hier lässt sich der Nutzen eines niedrigen Primärenergiefaktors als Faustregel darstellen: Je günstiger die energetische Bewertung eines Gebäudes, desto höher ist sein Wert im Falle eines Verkaufs oder einer Vermietung. Darüber hinaus ist die Gewährung verschiedener zinsgünstiger Darlehen an Bauherren oder Sanierer, wie zum Beispiel durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), häufig von einem niedrigen Primärenergiefaktor abhängig. Durch einen günstigen Primärenergiefaktor lassen sich auch Baukosten einsparen, da ein Teil der baulichen Anforderungen dadurch substituiert werden kann.
Die Zertifikate über den Primärenergiefaktor und den Anteil der Erneuerbaren Energien der Oberhachinger Wärme können direkt bei den Gemeindewerken angefordert werden oder im Folgenden heruntergeladen werden:
Wer sich näher mit dem Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden "GEG" beschäftigen will, findet unter diesem Link den aktuellen Gesetzestext.
Allgemeines zum Thema Kosten
Die Gemeindewerke, eine einhundertprozentige Tochtergesellschaft der Gemeinde Oberhaching, gehen zur Erstellung der Fernwärmeversorgung in Vorleistung
Das gesamte Oberhachinger Fernwärmenetz beruht auf einer Entscheidung des Gemeinderates aus dem Jahr 2002. Frühzeitig wurde damals die Notwendigkeit der lokalen Wärmeerzeugung und -versorgung erkannt. Zu dieser Zeit wurde die Versorgung der öffentlichen Gebäude mittels regenerativer Energie in Form von Holz-Hackschnitzeln entschieden. Damit begannen auch der Bau des zentralen Heizwerkes in der Pestalozzistraße und der Ausbau des Fernwärmenetzes.
Im Jahr 2011 konnte sich die Gemeindewerke Oberhaching finanziell am Geothermieprojekt in Taufkirchen beteiligen und somit die geplante Versorgung mit regenerativer Energie aus dem Erdinneren starten. In einem ersten Schritt wurden 15,5 % der Gesellschafteranteile an der GeoEnergie Taufkirchen GmbH & Co. KG erworben, deren Projektinitiator die Daldrup & Söhne AG ist. Nach Abschluss der Tiefenbohrungen wurde in einem zweiten Schritt ein langfristiger Wärmeliefervertrag für die Versorgung in Oberhaching vereinbart. Damit einhergehend setzte sich der kontinuierliche Netzausbau unter Erweiterung der bisherigen Ausbaugebiete in Oberhaching fort.
Bis heute hat die Gemeindewerke Oberhaching GmbH ihre Gesellschafteranteile an der GeoEnergie Taufkirchen GmbH & CO. KG auf 38,9 % erhöht. Neben der finanziellen Beteiligung stellt die Gesellschaft einen der beiden Geschäftsführer und hat bei wesentlichen gesellschaftsrechtlichen Entscheidungen ein Vetorecht. Des Weiteren besteht ein langfristiger Wärmeliefervertrag zur Versorgung mit regenerativer Energie aus dem Erdinneren.
Zur Versorgung der Oberhachinger Bürgerinnen und Bürger wurde in den vergangenen Jahren das Fernwärmenetz im Ort und bis zur Geothermieanlage in Taufkirchen errichtet. Seit 2002 wurden rund 80 Millionen Euro in dieses Vorhaben investiert. In Summe wurden über 75 km Leitungen verlegt und mehr als 1.600 Wohn- und Gewerbeeinheiten an das Netz angeschlossen (Stand August 2023) — vom Einfamilienhaus über kommunale Gebäude, wie Schulen, und Kindergärten, bis hin zu Großkunden wie zum Beispiel die Sportschule Oberhaching. Dadurch fließen jährlich etwa zwei Millionen Euro an Heizkosten nicht ins Ausland oder an Großkonzerne ab, sondern stärken die Wirtschaft der Gemeinde.
CO² Kostenrechner
Die Aufteilung der Kohlendioxidkosten zwischen Vermieter und Mieter richtet sich nach dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr.
Mithilfe dieses Wertes wird das Gebäude in das Stufenmodell eingeordnet – eingestuft – und das maßgebliche Aufteilungsverhältnis ermittelt.
Eine Handreichung zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten mit Erläuterung der notwendigen Rechenschritte finden Sie hier:
Gesetzlich regulierte Ermittlung der Fernwärmepreise
Die Gemeindewerke Oberhaching als lokaler Wärmelieferant haben hohe Investitionen getätigt, um die Wärmeversorgung in Oberhaching sicherzustellen und ihre Vertragspflicht erfüllen zu können.
Die Oberhachinger Bürgerinnen und Bürger werden über Fernwärmeversorgungsverträge mit Wärme aus der Geothermieanlage versorgt. Diese Verträge sind langfristige Verträge mit Laufzeiten von bis zu 10 Jahren. Da der vereinbarte Preis aber nicht über die gesamte langfristige Vertragsdauer festgelegt werden kann, hat der Gesetzgeber Preisanpassungen auf einer beiderseits vereinbarten Grundlage - der sogenannten Preisgleitklausel – festgelegt. Den gesetzlichen Rahmen einer solchen Preisgleitklausel bildet der § 24 Abs. 4 der AVBFernwärmeV.
Danach müssen Preisänderungsklauseln so ausgestaltet sein, dass sie die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Unternehmen und die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigen. Die Vorgaben des § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV müssen eingehalten werden.
Bei der Kostenentwicklung kommen verbrauchsabhängige Kosten wie Brennstoffe und Pumpenstrom, Mess- und Abrechnungskosten sowie Material- und Personalkosten in Betracht. Auf dem Wärmemarkt treten all diejenigen Energieträger auf, die zur Beheizung von Räumen geeignet sind und untereinander austauschbar sind. Dazu gehört neben der Fernwärme die Preisentwicklung für Erdgas, Heizöl und Strom. All diese Kostenkomponenten werden über jährlich veröffentlichte, verbindliche Daten des Statistischen Bundesamtes bei der Berechnung der Preisgleitklausel berücksichtigt.