Änderungen bei Strom- und Fernwärmeabrechnungen
Die drastischen Veränderungen des Energiemarktes im letzten Jahr haben die Großhandelspreise für Energie in bis dato unbekannte Höhen steigen lassen. Um die Belastungen der Haushalte und der Industrie zu dämpfen, hat die Bundesregierung ein Strompreisbremsegesetz beschlossen. Diese Strompreisbremse war zunächst bis 31. März 2024 geplant.
Für unsere Stromkunden galt bis dahin: Für Privathaushalte, die nicht mehr als 30.000 Kilowattstunden verbrauchen, wurde der Preis für 80 Prozent des verbrauchten Stroms inklusive aller Preisbestandteilen wie Netzentgelte oder Umsatzsteuer auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Die Marktpreise sind mittlerweile wieder gesunken und wir haben diesen Preisvorteil an unsere Kunden bei der Preisanpassung weitergegeben. Aktuell liegt der Arbeitspreis deutlich unter den angenommenen 40 Cent pro Kilowattstunde. Die aktuellen Preise finden Sie hier.
Für unsere Fernwärmekunden bedeutet der Wegfall der Wärmepreisbremse das die staatlichen Zuschüsse auf die bisherigen Abschläge, die nach der Preisanpassung zum 01. Oktober 2023 gewährt wurden, für die Abschläge ab Januar nicht mehr gewährt werden. In den versendeten Abschlagsmitteilungen wurde dies bereits berücksichtigt.
Anstieg der Strom-Netzentgelte 2024
Die Bundesregierung hat mit Ankündigung vom 15. Dezember 2023 angedachte Zuschüsse für Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds gestrichen. Damit sollte die Netzentgelte für Strom reduziert werden und die Privathaushalte und Unternehmen entlastet werden. Infolgedessen erhöhen sich zum 1. Januar 2024 die Netzentgelte bei den Netzbetreibern.
Für unsere Stromkunden bedeute der Wegfall der Zuschüsse eine Erhöhung der Netzentgelte. Bei den bestehenden Stromlieferverträgen werden die Netzentgelte vertragsgemäß in voller Höhe an die Kunden weitergegeben. Ein Sonderkündigungsrecht besteht auf Grund dieser Anpassung nicht.
Regulärer Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent ab 1. April 2024
Nachdem das Wachstumschancengesetz durch den Bundestag am 22. März 2024 beschlossen wurde, gilt seit dem 1. April 2024 wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent für Fernwärme Kundinnen und Kunden. Für die Abrechnung zum 30.9.2024 wird also ein Umsatzsteuersatz von 19 Prozent zugrunde gelegt, die monatlichen Abschläge bleiben bis dahin unverändert.