Neue Fernwärmepreise ab 1. Oktober 2023
Nach Vorliegen aller Indizes des Statistischen Bundesamts, die sich auf den Zeitraum Juli 2022 bis Juni 2023 beziehen, zeigt die Preisgleitklausel, dass der Grundpreis um 9,4 Prozent und der Arbeitspreis um 27,2 Prozent angehoben werden müssen.
Der Mischpreis für einen Standard-Hausanschluss mit 15 Kilowatt (kW) Anschlussleistung und einem Jahresverbrauch von 20 Megawattstunden (MWh) steigt somit um 23,2 Prozent, wobei aus Gründen der Vergleichbarkeit die seit 1.10.2022 gültigen Preise mit dem derzeit gültigen Umsatzsteuersatz von 7 Prozent angesetzt wurden.
Preisangaben brutto inkl. 7% MwSt. | ab 01. Oktober 2023 | Preisänderung zum Vorjahr |
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Arbeitspreis in €/MWh | 27,2 % | |
bis 500 MWh | 119,68 € | |
jede weitere MWh ab 500 MWh bis 2500 MWh | 99,06 € | |
jede weitere MWh ab 2500 MWh bis 4000 MWh | 78,42 € | |
jede weitere MWh ab 4000 MWh | 60,70 € | |
Grundpreis pro Jahr in € | 9,4 % | |
bis 15 kW | 583,78 € | |
über 15 kW bis 100 kW je weitere kW |
39,44 € | |
über 100 kW je weitere kW | 33,14 € |
Wärmepreisbremse greift und mildert Preisanstieg
Zusätzlich zum reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auf Fernwärme gilt bis zum 31.12.2023 noch die sogenannte Wärmepreisbremse, die beinhaltet, dass der Staat für 80 Prozent des vorherigen Wärmeverbrauchs die Kosten aus dem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis oberhalb des Schwellwerts von 9,5 Cent je KWh brutto übernimmt. Unter Berücksichtigung dieser Wärmepreisbremse ergibt sich für den genannten Durchschnittshaushalt eine Kostensteigerung von lediglich 166,73 Euro pro Jahr bzw. 7 Prozent. Das entspricht Mehrkosten von 13,90 Euro pro Monat.
Die für die Preisbildung maßgeblichen Indizes des Statistischen Bundesamtes beziehen sich auf den Zeitraum Juli 2022 bis Juni 2023, so dass die Entwicklung des Fernwärmepreises sich häufig nicht mit der Preisentwicklung anderer Energieträger oder mit aktuellen Tendenzen deckt. Im Vorjahr hatte sich für GWO-Kunden eine relativ moderate Preissteigerung ergeben, da noch nicht alle kriegsbedingten und sonstigen Energiepreissteigerungen - wie zum Beispiel extrem gestiegene Stromkosten - im neuen Fernwärmepreis enthalten waren. Dadurch ergibt sich in der Preisbildung der GWO-Fernwärme ein gewisser Nachholeffekt. Allerdings wirkt die Preisgleitklausel, wenn auch verzögert, in beide Richtungen, so dass sie bei einer rückläufigen Entwicklung der preisbildenden Indizes auch wieder zu Preissenkungen führen wird.
Zudem ist für GWO-Kunden wichtig, dass der Fernwärmepreis wie immer für ein Jahr im Voraus fix ist, also bis zum 30. September 2024 keine weiteren Preiserhöhungen möglich sind, selbst dann nicht, wenn mit Beginn des Winters oder wegen einer verschärften politischen Lage eine weitere Energieverknappung und damit ein drastischer Preisschub bei Erdgas oder Öl eintreten sollte.
Geothermische Fernwärme als sicherer Hafen
Auch wenn die energiepolitischen Entwicklungen an den regenerativen Energien nicht spurlos vorbeigehen können, bleibt geothermische Fernwärme eine preiswerte und sichere Form der Wärmeversorgung und bietet zusätzliche Vorteile. Das beweist auch die Nachfrage: Rund 1.500 Hausanschlüsse können die GWO bereits verzeichnen und die Nachfrage, insbesondere im Bereich der sogenannten Nachverdichtung nimmt weiter zu.
Nicht zuletzt die ökologischen Daten der Oberhachinger Wärme können sich sehen lassen. So liegt beispielsweise der Primärenergiefaktor (PEF), ein Wert der die Umweltfreundlichkeit einer Energieversorgung ausdrückt, gemäß aktuell gültigem Zertifikat einer unabhängigen Prüfstelle bei 0,32. Ein niedriger Primärenergiefaktor verbessert die Werte des Gebäude-Energieausweises und ermöglicht den Zugang zu Förderprogrammen und günstigen Krediten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Im Vergleich dazu, hat Heizen mit Strom nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) einen PEF von 1,8 während dezentrales Heizen mit Öl oder Gas bei 1,1 liegt.
Vergleichbare Geothermieanlagen sind wegen der erforderlichen Ausfallsicherheit und zur - wirtschaftlich sinnvollen - Zuheizung an den kältesten Tagen des Jahres mit fossil betriebenen Heizkesseln ausgerüstet. Ziel ist es, trotz wartungsbedingter Abstellungen, möglichen Ausfällen oder strengen Kältephasen so wenig wie möglich fossile Energieträger einzusetzen. In der Heizperiode 2020/2021 haben die GWO einen zertifizierten Wert von 91 Prozent geothermischer Energie, sowie in den vergangenen zwei Heizperioden einen Wert von mehr als 80 Prozent geliefert. Um die Anforderungen der neuen Klima- und Energiegesetzgebung erfüllen zu können, müssen künftig alle Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden - ein Wert, der von der Oberhachinger Geothermie auch im Falle einer längerfristigen Abstellung, z. B. wegen Wartungsarbeiten, sicher erreicht werden würde.
Alle Änderungen gegenüber der bisher gültigen Preisgleitklausel, die Berechnungsformeln sowie die zugrundeliegenden Indizes des Statistischen Bundesamts haben die GWO auf ihrer Internetseite veröffentlicht:
Preisgleitklausel 1. Oktober 2023
Für Rückfragen stehen die GWO unter Telefon 089 – 99 82 804 - 00 gerne zur Verfügung.